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Anmeldung zum Gymnasium

EINLEITUNG

Nach Abschluss der Grundschule erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes eine Grundschulempfehlung. Wird das Gymnasium empfohlen, können Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden.

ZUSTAENDIG

das gewählte Gymnasium

VORAUSSETZUNG

  • Grundschulempfehlung beziehungsweise gemeinsame Bildungsempfehlung für das Gymnasium oder
  • bestandene Aufnahmeprüfung

ABLAUF

Die Anmeldung zum Gymnasium erfolgt durch die Eltern.

UNTERLAGEN

  • Grundschulempfehlung, gemeinsame Bildungsempfehlung oder Nachweise über die bestandene Aufnahmeprüfung
  • Geburtsurkunde
  • eventuell Zeugnisse

FRIST

Anmeldetermine für das Schuljahr 2008/2009:

  • mit Grundschulempfehlung: 1. und 2. April 2008
  • mit gemeinsamer Bildungsempfehlung: bis 8. Mai 2008
  • nach bestandener Aufnahmeprüfung: 3. und 4. Juli 2008

Anmeldetermine für das Schuljahr 2009/2010:

  • mit Grundschulempfehlung: 31. März und 1. April 2009
  • mit gemeinsamer Bildungsempfehlung: bis 7. Mai 2009
  • nach bestandener Aufnahmeprüfung: 2. und 3. Juli 2009

SONSTIGES

Wenn die empfohlene Schulart die Haupt- oder Realschule ist und Sie die Anmeldung für ein Gymnasium beabsichtigen, können Sie sich für ein Beratungsverfahren (VB) und/oder für eine Aufnahmeprüfung (VB) entscheiden.
Eine Anmeldung zur Hauptschule (VB) oder zur Realschule (VB) ist auf Wunsch ebenfalls möglich.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 8 Schulgesetz (SchG) (Gymnasium)